1998 gründeten die Mitglieder des Lions Clubs Krefeld-Gelduba diesen eingetragenen Verein, um Einnahmen zu erzielen, mit denen die in der Vereinssatzung genannten Förderungen erreicht werden können. Er darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Würden wir die Einnahmen aus unseren Serviceprojekten über unseren Lionsclub abwickeln, müssten wir mit steuerlichen Schwierigkeiten rechnen, da die Satzung des Lionsclubs Krefeld-Gelduba nicht die Kriterien eines gemeinnützigen Vereins erfüllt.

Die Freigrenze für Einnahmen im Hilfsfonds liegen z.Zt. bei 45.000 Euro (gem. §64 Abs.3 AO). Wenn unsere Einnahmen darüber hinausgehen, werden wir Gewerbe- und Körperschaftssteuerpflichtig. Das gilt gem. geltender Rechtsprechung und wir müssen es beachten, obwohl wir alle Einnahmen gänzlich an die von uns unterstützten Organisationen spenden.

Den Zweck des Vereins erkennt man im Wesentlichen am §2 der Vereinssatzung. Hier ein Auszug des §2 aus der Satzung:

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO).

Zwecke des Vereins sind:

  1. Förderung der Jugend-, Behinderten-, Kranken- und Altenhilfe
  2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege sowie des Wohlfahrtswesens
  3. Förderung der Berufsbildung und der Studienhilfe
  4. Förderung der Entwicklungshilfe
  5. Der Zweck des Vereins wird dadurch verwirklicht, dass Geld- oder Sachspenden, auch durch Sammlungen, für die steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes beschafft werden.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitgliedern des Vereins und dessen Organen dürfen keine Finanz- und Sachmittel überlassen werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Für den Fall, dass jemand dem Hilfsfonds eine Spende zukommen lassen möchte, hier die Bankverbindung:

Lions-Hilfs-Fonds Krefeld e.V.
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE87 3205 0000 0000 0695 83
BIC: SPKRDE33XXX

Auf Wunsch kann selbstverständlich eine Spendenquittung ausgestellt werden